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Miet-Nebenbedingungen

Miet – Nebenbedingungen

 

Wenn Sie über unser Online Buchungstool einen Tennisplatz in der Tennishalle des TSV – Musberg buchen, akzeptieren sie folgende Miet-Nebenbedingungen:

  • Mieter und Mitspieler sind verpflichtet, die in der Tennishalle ausgehängte Hallenordnung zu beachten
  • Der buchende Mieter ist auch für das Verhalten seiner Mitspieler und eventuelle Beschädigungen durch seine Mitspieler verantwortlich.
  • Im Ausnahmefall kann der Vermieter vermietete Spielfelder nicht zur Verfügung stellen. Diese Ausnahmefälle sind z.B.:
    • Reparaturen an Spielfeldern oder der Halle
    • Veranstaltungen des Vereins
    • Wenn Spielfelder durch höhere Gewalt nicht benutzbar sind
  • In allen diesen Fällen wird der Vermieter den Mieter sobald als möglich informieren. Für die ausgefallene Zeit kann der Vermieter Ersatztermine anbieten. Sollten diese für den Mieter nicht zumutbar sein, kann der Vermieter dem Mieter den entsprechenden Teil des Mietzinses ersetzen.
  • Beide Parteien können das Mietverhältnis aus wichtigen Gründen kündigen. Aus Sicht des Vermieters sind wichtige Gründe unter anderem die Folgenden:
    • wiederholtes nicht beachten der Hallenordnung
    • mehrfaches wesentliches Überziehen der Miet-/Spielzeit
    • wiederholtes Betreten der Spielplätze mit Straßenschuhen, anderen ungeeigneten Schuhen oder mit Tennisschuhen, mit denen vorher Freiplätze betreten worden sind
  • Bei der Kündigung aus wichtigem Grund hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückzahlung der von ihm vorausbezahlten Miete.
  • Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Spielfeld. Der Vermieter wird dem Mieter die Gründe für die Verlegung nennen.
  • Dem Mieter stehen neben dem Tennisplatz die Gemeinschaftsräume (Umkleideräume, WC, Duschen) zur Verfügung. Etwaige Benutzungsanordnungen sind zu beachten.
  • Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle jeglicher Art. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die Benützung sämtlicher Nebeneinrichtungen, einschließlich Gaststätte. Eine Haftung für die in den Schließfächern befindlichen Wertgegenstände ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso haftet der Vermieter nicht für den Verlust abhanden gekommener Gegenstände auf dem Gelände und auf den Zufahrtswegen, sowie für die Beschädigung oder den Verlust von Fahrzeugen auf dem öffentlichen Parkplatz.

Besonderheiten für Abo – Mietverträge:

  • Die Unter- oder Weitervermietung eines Spielfeldes ist ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters unzulässig. Wenn das bei der Anmeldung als „verantwortlicher Mieter“ bezeichnete TSV-Mitglied als Mitspieler ausscheidet, ist dies dem Vermieter umgehend anzuzeigen.
  • Der Mietvertrag ist zeitlich nicht beschränkt und verlängert sich automatisch jeweils für eine weitere Saison. Beide Vertragspartner können das Mietverhältnis zum Saisonende kündigen, wobei die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat und spätestens einen Monat vor neuem Saisonbeginn zugegangen sein muss.
  • Die vereinbarte Hallenmiete ist mit der Zusendung der Rechnung zur Zahlung fällig.